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   RG, 07.10.1940 - 2 D 471/40   

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https://dejure.org/1940,352
RG, 07.10.1940 - 2 D 471/40 (https://dejure.org/1940,352)
RG, Entscheidung vom 07.10.1940 - 2 D 471/40 (https://dejure.org/1940,352)
RG, Entscheidung vom 07. Oktober 1940 - 2 D 471/40 (https://dejure.org/1940,352)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Nach dem § 32 Abs. 2 ZuständigkeitsVO. v. 21. Februar 1940 (RGBl. I S. 405) ist der Vorsitzer von Amts wegen verpflichtet, in jeder Lage des Verfahrens, besonders auch während der Hauptverhandlung, zu prüfen, ob Anlaß zur Bestellung eines Verteidigers besteht. 2. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 74, 304
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 02.04.1963 - 1 StR 46/63

    Nochmalige Anordnung der Maßregel zur Unterbringung in einer Heilanstalt oder

    Da sie gleichwohl unterblieb, liegt ein vom Beschwerdeführer mit Recht gerügter und vom Revisionsgericht zu beachtender Rechtsfehler vor; denn der Vorsitzende hat es entweder unterlassen zu prüfen, ob dem Angeklagten nach § 140 Abs. 2 StPO ein Verteidiger beizuordnen war (RGSt 68, 35; 74, 304; BGH NJW 1953, 116), oder er hat den Sinn dieser Vorschrift verkannt und sein Ermessen rechtsfehlerhaft ausgeübt (BGH JR 1955, 189).
  • BGH, 05.12.1961 - 1 StR 467/61

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Verteidigers - Anforderungen an die

    Ebenso liegt ein vom Revisionsgericht zu beachtender Rechtsfehler vor, wenn der Vorsitzende die von Amts wegen gebotene Prüfung, ob dem Angeklagten nach § 140 Abs. 2 StPO ein Verteidiger beizuordnen war, unterlassen hat (vgl. schon RGSt 68, 35; 74, 304; ferner BGH NJW 1953, 116; BGH Urt. v. 3. März 1953 - 1 StR 14/53 - und v. 23. März 1954 - 1 StR 692/53).
  • BGH, 19.12.1956 - 2 StR 539/56

    Rechtsmittel

    Es hat deshalb einen die Revision begründenden Verfahrensmangel auch darin erblickt, daß das Gericht sich überhaupt keine Gedanken darüber gemacht hat, ob von Amts wegen ein Verteidiger zu bestellen sei, obwohl ein Anlaß dazu bestand (RGSt 68, 35; 74, 304[306]).
  • BGH, 28.02.1956 - 1 StR 17/56

    Rechtsmittel

    Im übrigen wäre der Vorsitzende auch gemäß § 140 Abs. 2 StPO wegen der Schwere der Taten, die das Landgericht mit einer Gesamtstrafe von 5 Jahren Zuchthaus geahndet hat, verpflichtet gewesen, dem Angeklagten, obwohl er keinen Antrag gestellt hatte, einen Pflichtverteidiger zu bestellen (vgl RGSt 68, 35; 74, 304; BGHSt 6, 199; NJW 1953, 116 Nr. 25; 1 StR 14/53 vom 3. März 1953).
  • BGH, 26.06.1953 - 2 StR 645/52

    Rechtsmittel

    Nähere Erörterungen hierüber sind nur notwendig, wenn dringender Anlaß dazu besteht, die Bestellung eines Verteidigers in Erwägung zu ziehen (RGSt 68, 35; 74, 304; BGH MDR 1952, 564).
  • BGH, 03.03.1953 - 1 StR 14/53

    Rechtsmittel

    Er hat in jedem Falle zu prüfen, ob Anlass besteht, von der durch § 140 Abs. 2 StPO gebotenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, Unterlässt er dies, so liegt ein von dem Revisionsgericht zu beachtender Rechtsfehler vor (Ebenso RGSt 68, 35; 74, 304; BGH Urteil vom 10. April 1952 5 StR 52/52; BGH NJW 1953, S 116 Nr. 25).
  • BGH, 19.12.1957 - 4 StR 630/57

    Rechtsmittel

    Es bedeutet aber einen vom Revisionsgericht nachprüfbaren Verstoß gegen den sinn der den Schutz des Angeklagten bezweckenden Vorschrift, wenn der Vorsitzende diese Frage überhaupt nicht geprüft hat (vgl. RGSt 68.35; 74, 304; BGH NJW 53, 116).
  • BGH, 23.03.1954 - 1 StR 692/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.09.1952 - 3 StR 669/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.04.1953 - 2 StR 295/52

    Strafbarkeit wegen erfolgloser Anstiftung zum Meineid

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