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RG, 07.10.1940 - 2 D 471/40 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Nach dem § 32 Abs. 2 ZuständigkeitsVO. v. 21. Februar 1940 (RGBl. I S. 405) ist der Vorsitzer von Amts wegen verpflichtet, in jeder Lage des Verfahrens, besonders auch während der Hauptverhandlung, zu prüfen, ob Anlaß zur Bestellung eines Verteidigers besteht. 2. ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 74, 304
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 27.01.1955 - 3 StR 404/54
Rechtsmittel
In beiden Fällen hat der Vorsitzende gegen § 140 Abs. 2 StPO verstossen, und zwar in dem ersten Falle durch eine rechtlich fehlerhafte Anwendung seines Ermessens (vgl RGSt 68, 35 [36]; 74, 304, [306]; BGH 5 StR 52/52 vom 10. April 1952; BGH 5 StR 539/53 vom 17. November 1953; BGH 5 StR 90/54 vom 27. April 1954). - BGH, 16.10.1952 - 3 StR 250/52
Rechtsmittel
Ein Mangel, der die Revision begründen und eine Nachprüfung durch das Revisionsgericht ermöglichen könnte, läge darin aber nur, wenn sich aus den Urteilsgründen oder dem Inhalt der Akten ergäbe, dass ein dringender Anlass zur Bestellung eines Verteidigers bestand (vgl RGSt 68, 35; 74, 304). - BGH, 04.09.1956 - 5 StR 216/56
Rechtsmittel
Das wäre der Fall, hätte es die anzuwendenden Rechtsbegriffe verkannt (RsprRGSt 4, 120; RGSt 4, 171 [173]; 12, 104 [105]; 61, 175; RG JW 1926, 1218 Nr. 7; BGH JR 1955, 189 [190]), wesentliche Umstände übergangen (RGSt 46, 114 [115]; 52, 86 [87, 88]) oder sonst die Grenzen seiner Ermessensfreiheit durch unzulässige Erwägungen überschritten (RGSt 54, 22; 68, 310[311]; 77, 332; BGHSt 1, 175 [177, 178]; 6, 199 [200]), sich insbesondere nicht nach den Grundsätzen oder Wertmaßstäben des Gesetzes gerichtet (RG JW 1928, 417 Nr. 29; BGHSt 1, 103, 105 [BGH 05.04.1951 - 4 StR 113/50]; 8, 177 [BGH 11.10.1955 - 6 StR 289/54][180]) oder gar aus unsachlichen Gründen willkürlich entschieden (RGSt 68, 35 [36]; 74, 304 [306]).
- BGH, 02.04.1963 - 1 StR 46/63
Nochmalige Anordnung der Maßregel zur Unterbringung in einer Heilanstalt oder …
Da sie gleichwohl unterblieb, liegt ein vom Beschwerdeführer mit Recht gerügter und vom Revisionsgericht zu beachtender Rechtsfehler vor; denn der Vorsitzende hat es entweder unterlassen zu prüfen, ob dem Angeklagten nach § 140 Abs. 2 StPO ein Verteidiger beizuordnen war (RGSt 68, 35; 74, 304; BGH NJW 1953, 116), oder er hat den Sinn dieser Vorschrift verkannt und sein Ermessen rechtsfehlerhaft ausgeübt (BGH JR 1955, 189). - BGH, 05.12.1961 - 1 StR 467/61
Voraussetzungen für die Beiordnung eines Verteidigers - Anforderungen an die …
Ebenso liegt ein vom Revisionsgericht zu beachtender Rechtsfehler vor, wenn der Vorsitzende die von Amts wegen gebotene Prüfung, ob dem Angeklagten nach § 140 Abs. 2 StPO ein Verteidiger beizuordnen war, unterlassen hat (vgl. schon RGSt 68, 35; 74, 304; ferner BGH NJW 1953, 116;… BGH Urt. v. 3. März 1953 - 1 StR 14/53 - und v. 23. März 1954 - 1 StR 692/53). - BGH, 19.12.1956 - 2 StR 539/56
Rechtsmittel
Es hat deshalb einen die Revision begründenden Verfahrensmangel auch darin erblickt, daß das Gericht sich überhaupt keine Gedanken darüber gemacht hat, ob von Amts wegen ein Verteidiger zu bestellen sei, obwohl ein Anlaß dazu bestand (RGSt 68, 35; 74, 304[306]). - BGH, 28.02.1956 - 1 StR 17/56
Rechtsmittel
Im übrigen wäre der Vorsitzende auch gemäß § 140 Abs. 2 StPO wegen der Schwere der Taten, die das Landgericht mit einer Gesamtstrafe von 5 Jahren Zuchthaus geahndet hat, verpflichtet gewesen, dem Angeklagten, obwohl er keinen Antrag gestellt hatte, einen Pflichtverteidiger zu bestellen (vgl RGSt 68, 35; 74, 304; BGHSt 6, 199; NJW 1953, 116 Nr. 25; 1 StR 14/53 vom 3. März 1953). - BGH, 26.06.1953 - 2 StR 645/52
Rechtsmittel
Nähere Erörterungen hierüber sind nur notwendig, wenn dringender Anlaß dazu besteht, die Bestellung eines Verteidigers in Erwägung zu ziehen (RGSt 68, 35; 74, 304; BGH MDR 1952, 564). - BGH, 03.03.1953 - 1 StR 14/53
Rechtsmittel
Er hat in jedem Falle zu prüfen, ob Anlass besteht, von der durch § 140 Abs. 2 StPO gebotenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, Unterlässt er dies, so liegt ein von dem Revisionsgericht zu beachtender Rechtsfehler vor (Ebenso RGSt 68, 35; 74, 304; BGH Urteil vom 10. April 1952 5 StR 52/52; BGH NJW 1953, S 116 Nr. 25). - BGH, 19.12.1957 - 4 StR 630/57
Rechtsmittel
Es bedeutet aber einen vom Revisionsgericht nachprüfbaren Verstoß gegen den sinn der den Schutz des Angeklagten bezweckenden Vorschrift, wenn der Vorsitzende diese Frage überhaupt nicht geprüft hat (vgl. RGSt 68.35; 74, 304; BGH NJW 53, 116). - BGH, 23.03.1954 - 1 StR 692/53
Rechtsmittel
- BGH, 18.09.1952 - 3 StR 669/51
Rechtsmittel
- BGH, 30.04.1953 - 2 StR 295/52
Strafbarkeit wegen erfolgloser Anstiftung zum Meineid